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Hebammenhilfe ist eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen, sowie der Sozialämter. Sie steht jeder Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin zu. Diese können unmittelbar, ohne Überweisung, mit einer Hebamme Kontakt aufnehmen. Abgerechnet wird direkt mit der Kasse nach der Hebammengebührenverordnung (HebGV).
In der Schwangerschaft stehen Euch 12 Beratungen (auch telephonisch), Schwangerenvorsorge (mit allen in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Untersuchungen abge- sehen vom Ultraschall), Hilfe bei Schwangerschafts- beschwerden (so oft wie nötig) sowie 14 Stunden Geburts- vorbereitung (in besonderen Fällen auch zu Hause) zu. Es ist  möglich, die Vorsorge im Wechsel einmal bei der Hebamme, einmal beim Gynäkologen, oder nur bei einem von beiden, durchzuführen.
Geburtshilfe gehört zu den der Hebamme vorbehaltenen Tätigkeiten. Bei jeder Geburt muss eine Hebamme anwesend sein. Bei Komplikationen muss sie jedoch einen Arzt hinzuziehen. Auch Hausgeburten werden von der Krankenkasse übernommen. Nur die Rufpauschale für die Hebamme, die in diesem Fall 24h am Tag für Euch Bereitschaft hat, wird nicht von den Kassen übernommen.
In der Wochenbettzeit werden von der Krankenkasse in den ersten 10 Tagen täglich und danach bis zu 8 Wochen 16 weitere Besuche übernommen. Darüber hinaus kann die Hebamme die gesamte Stillzeit über kontaktiert werden. Bei anderen Beschwerden ist ein Attest vom Arzt erforderlich, was aber in der Regel kein Problem darstellt.
Rückbildungskurse von 10 Stunden werden ebenfalls bezahlt.
Siehe auch
www.hebammensuche.de/suche/hebhilfe.shtml