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Hebammenhilfe ist eine
Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen,
sowie der Sozialämter. Sie steht jeder Schwangeren,
Gebärenden und Wöchnerin zu. Diese können unmittelbar,
ohne Überweisung, mit einer Hebamme Kontakt aufnehmen.
Abgerechnet wird direkt mit der Kasse nach der
Hebammengebührenverordnung (HebGV).
In der Schwangerschaft stehen Euch 12 Beratungen (auch
telephonisch), Schwangerenvorsorge (mit allen in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Untersuchungen
abge- sehen vom Ultraschall), Hilfe bei Schwangerschafts- beschwerden (so oft wie nötig)
sowie 14
Stunden Geburts- vorbereitung (in besonderen Fällen auch
zu Hause) zu. Es ist möglich, die Vorsorge im
Wechsel einmal bei der Hebamme, einmal beim Gynäkologen,
oder nur bei einem von beiden, durchzuführen.
Geburtshilfe gehört zu den der Hebamme vorbehaltenen Tätigkeiten.
Bei jeder Geburt muss eine Hebamme anwesend sein. Bei Komplikationen muss
sie jedoch einen Arzt hinzuziehen. Auch Hausgeburten
werden von der Krankenkasse übernommen. Nur die Rufpauschale für die
Hebamme, die in diesem Fall 24h am Tag für Euch Bereitschaft hat, wird
nicht von den Kassen übernommen.
In der Wochenbettzeit werden von der Krankenkasse in den
ersten 10 Tagen täglich und danach bis zu 8 Wochen 16
weitere Besuche übernommen. Darüber hinaus kann die
Hebamme die gesamte Stillzeit über kontaktiert werden.
Bei anderen Beschwerden ist ein Attest vom Arzt
erforderlich, was aber in der Regel kein Problem
darstellt.
Rückbildungskurse von 10 Stunden werden ebenfalls bezahlt.
Siehe auch
www.hebammensuche.de/suche/hebhilfe.shtml |
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